Kinderschutzrichtlinie
Präambel
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für den Grenzenlos e.V. höchste Priorität. Als Verein, der inklusive Camps und Projekte für junge Menschen mit und ohne Behinderung organisiert und unterstützt, tragen wir eine besondere Verantwortung für das Wohlergehen aller Teilnehmenden.
Diese Kinderschutzrichtlinie bildet die Grundlage für unser Handeln und verpflichtet alle Mitarbeitenden, ehrenamtlichen Helfer*innen und Kooperationspartner*innen zu einem respektvollen, grenzachtenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
1. Unsere Grundsätze
- Null-Toleranz bei Gewalt: Wir dulden keine Form von körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
- Respekt und Würde: Jedes Kind und jede*r Jugendliche wird mit Respekt und Würde behandelt, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Behinderung.
- Partizipation: Kinder und Jugendliche werden altersgerecht in Entscheidungen einbezogen, die sie betreffen.
- Transparenz: Wir kommunizieren offen mit Kindern, Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten über unsere Maßnahmen zum Kinderschutz.
- Prävention: Wir setzen auf präventive Maßnahmen, um potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
2. Verhaltenskodex
Alle Personen, die im Rahmen des Grenzenlos e.V. mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verpflichten sich zu folgendem Verhalten:
Wir tun:
- Einen respektvollen und wertschätzenden Umgang pflegen
- Grenzen von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen und respektieren
- Ein offenes Ohr für Sorgen und Ängste haben
- Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung die Ansprechpersonen informieren
- Als positive Vorbilder agieren
Wir unterlassen:
- Jegliche Form von Gewalt, Demütigung oder Bestrafung
- Unangemessene körperliche Nähe oder Berührungen
- Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Kinder
- Das Eingehen von privaten Beziehungen außerhalb der Projektarbeit
- Die Veröffentlichung von Fotos ohne ausdrückliche Einwilligung
3. Personalauswahl und Qualifizierung
Bei der Auswahl von Mitarbeitenden und ehrenamtlichen Helfer*innen achten wir auf:
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a BZRG
- Persönliche Eignungsgespräche
- Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung zum Kinderschutz
- Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen zum Thema Kinderschutz
- Klare Einarbeitung in unsere Schutzkonzepte und Verhaltensregeln
4. Intervention bei Verdachtsfällen
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt folgendes Vorgehen:
- Ruhe bewahren und die Situation dokumentieren
- Umgehende Information an die Kinderschutzbeauftragte/den Kinderschutzbeauftragten
- Keine eigenständigen Ermittlungen durchführen
- Gemeinsame Risikoeinschätzung im Team
- Bei Bedarf Einschaltung des Jugendamtes oder der Polizei
- Schutz und Unterstützung der betroffenen Kinder/Jugendlichen
Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und sorgfältig dokumentiert.
5. Ansprechpersonen
Bei Fragen oder Verdachtsfällen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden:
Grenzenlos e.V.Anna Schaffelhuber (1. Vorsitzende)
E-Mail: grenzenlos@grenzenlosev.com
Telefon: +49 171 4728492
6. Externe Beratungsstellen
Unabhängige Anlaufstellen für Betroffene und Ratsuchende:
- Nummer gegen Kummer: 116 111 (kostenfrei, anonym)
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
- Jugendamt des zuständigen Landkreises
7. Überprüfung und Weiterentwicklung
Diese Kinderschutzrichtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Wir verpflichten uns zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Schutzmaßnahmen.
Stand: Januar 2025